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Avenue de l'Astronomie 1
1210 Brüssel
Belgien

Mehr Fragen?

  • Auszahlung Ihrer Entschädigung

  • Opfer eines Arbeitsunfalls

    • Frage zur Bearbeitung Ihrer Akte

      Privatsektor

      Ihr Arbeitgeber oder dessen Versicherer ist grundsätzlich die erste Anlaufstelle.
      Für zusätzliche Erklärungen können Sie Fedris kontaktieren:

      📞 02 272 22 40
      ✉️ inspect@fedris.be

      Öffentlicher Sektor

      Ihr Arbeitgeber bearbeitet den Arbeitsunfall und ist daher Ihre erste Anlaufstelle.
      Für zusätzliche Erklärungen:

      📞 02 272 22 50
      ✉️ inspect@fedris.be

    • Hilfe bei Fragen zum Verfahren bei einem Arbeitsunfall

      Unsere Sozialassistentinnen und Sozialassistenten helfen Ihnen weiter.

      📞 02 272 28 10
      ✉️ social@fedris.be

    • Ihr Arbeitgeber weigert sich, den Unfall zu melden

      Privatsektor

      📞 02 272 22 40
      ✉️ inspect@fedris.be

      Öffentlicher Sektor

      📞 02 272 22 50
      ✉️ inspect@fedris.be

    • Ihr Versicherer oder Ihr Arbeitgeber weigert sich, den Arbeitsunfall anzuerkennen

      Privatsektor – der Versicherer verweigert die Anerkennung

      📞 02 272 25 40
      ✉️ weigering.refus@fedris.be

      Öffentlicher Sektor – der Arbeitgeber verweigert die Anerkennung

      📞 02 272 25 40
      ✉️ weigering.refus@fedris.be

    • Ihr Arbeitgeber ist nicht versichert

      Hat der Arbeitgeber keine Versicherung abgeschlossen, muss er den Unfall direkt bei Fedris melden.
      Meldet der Arbeitgeber den Unfall nicht, kann ein Arbeitnehmer aus dem Privatsektor die Meldung selbst vornehmen.

      📞 02 272 22 40
      ✉️ inspect@fedris.be

       

    • Bescheinigung über eine Entschädigung nach einem Arbeitsunfall

      Benötigen Sie eine Bescheinigung als Nachweis dafür, dass Sie eine Entschädigung erhalten?
      Verwenden Sie das Formular „Eine Bescheinigung für einen Arbeitsunfall beantragen“.

    • Bei Todesfällen

      Im Todesfall einer Person, die eine Entschädigung für einen Arbeitsunfall erhalten hat:

      •Nicht infolge des Arbeitsunfalls:
      ✉️ dcd-ovl@fedris.be

      • Infolge des Arbeitsunfalls:
      ✉️ finan@fedris.be

    • Prothese nach einem Arbeitsunfall

    • Vorladung zu einer medizinischen Untersuchung bei Fedris

    • Bestätigungsverfahren

    • Arbeitsunfälle vor 1988

    • Arbeitsunfälle von Seeleuten

    • Wohnsitz im Ausland und Lebensbescheinigung

      Wohnen Sie im Ausland, unterlagen jedoch zum Zeitpunkt des Arbeitsunfalls der belgischen Regelung für Arbeitsunfälle?

      ✉️ international@fedris.be

      Wenn Sie im Ausland wohnen, kann Fedris Sie bitten, eine Lebensbescheinigung vorzulegen.
      So kann die Auszahlung der Entschädigungen weitergeführt werden.

    • Gerichtliches Verfahren

    • Frage zur Zahlung einer Entschädigung nach einem Arbeitsunfall

      Erhalten Sie von Fedris eine Entschädigung für einen Arbeitsunfall und möchten Sie dazu mehr Informationen?

      📞 02 272 24 70
      ✉️ finan@fedris.be

  • Opfer einer Berufskrankheit

    • Frage zum Stand Ihrer Akte

      Nehmen Sie vorzugsweise Kontakt mit der Dienststelle auf, die Ihre Akte bearbeitet. In jedem Schreiben von Fedris stehen normalerweise oben links die Kontaktdaten der Dienststelle, die Ihre Akte bearbeitet. Diese Dienststelle kennt Ihre Akte am besten und kann Ihnen in der Regel am schnellsten helfen.

      Keine Kontaktdaten gefunden? Dann erreichen Sie uns unter:

      📞 02 272 23 10
      ✉️ beroepsziekte@fedris.be

    • Vorladung zu einer medizinischen Untersuchung bei Fedris

    • Frage zum Stand einer Asbestakte

      Nehmen Sie vorzugsweise Kontakt mit der Dienststelle auf, die Ihre Akte bearbeitet. In jedem Schreiben von Fedris oder des Asbestfonds stehen normalerweise oben links die Kontaktdaten, die Sie am besten verwenden. Diese Dienststelle kennt Ihre Akte am besten und kann Ihnen in der Regel am schnellsten helfen.

      Keine Kontaktdaten gefunden? Dann können Sie uns wie folgt erreichen:

      📞 02 272 23 30 
      ✉️ afa.nl@fedris.be

    • Präventionsprogramm für Rückenschmerzen im unteren Rücken

    • Präventionsprogramm Burn-out

    • Präventionsprogramm Nasenkrebs durch Holzstaub

    • Benötigen Sie eine Bescheinigung für Ihre Berufskrankheit?

      Benötigen Sie eine Bescheinigung als Nachweis dafür, dass Sie eine Entschädigung erhalten?
      Verwenden Sie das Formular „Eine Bescheinigung für eine Berufskrankheit beantragen“.

    • Wohnsitz im Ausland und Lebensbescheinigung

      Sie wohnen im Ausland und haben eine Akte bei Fedris im Zusammenhang mit einer Berufskrankheit?

      ✉️ international@fedris.be

      Wenn Sie im Ausland wohnen, kann Fedris Sie bitten, eine Lebensbescheinigung vorzulegen.
      So kann die Auszahlung der Entschädigungen weitergeführt werden.

    • Bei Todesfällen

    • Gerichtliches Verfahren

    • Erstattung der medizinischen Kosten bei einer Berufskrankheit

    • Frage zur Zahlung einer Entschädigung nach einer Berufskrankheit

      Erhalten Sie eine Entschädigung von Fedris für eine Berufskrankheit oder eine Entschädigung aus dem Asbestfonds?

      📞 02 272 24 70
      ✉️ vergoeding@fedris.be

  • Für Arbeitgeber und Fachkräfte

  • Andere Situationen

    • Pressekontakt

    • Beschwerde über die Dienstleistungen von Fedris

      📞 02 272 21 00
      ✉️ klachten@fedris.be

      Oder füllen Sie unser Online-Beschwerdeformular aus.

    • Lieferungen und Rechnungen

      Für Lieferanten

      📞 02 272 20 50
      ✉️ procurement@fedris.be

      Fedris verfügt über keine Mehrwertsteuernummer, sondern ausschließlich über eine Unternehmensnummer (02.06.734.318).
      Die Mehrwertsteuer muss jedoch auf den Rechnungen ausgewiesen werden.
      Auf unserer Website finden Sie übrigens weitere Informationen zu Lieferungen und für Lieferanten.

      Rechnungen ohne Bezug zu Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten:
      ✉️ factures_facturen@fedris.be

    • Neue Adresse mitteilen

      Sind Sie umgezogen?
      Wenn Sie innerhalb Belgiens umgezogen sind, erhält Fedris die Informationen über Ihre neue Adresse automatisch.
      Ziehen Sie jedoch ins Ausland um, ist die Situation anders. In diesem Fall bitten wir Sie, Ihre neue Adresse über unser elektronisches Formular zu melden.

    • Frage zu Statistiken

      Haben Sie Fragen zu den Statistiken auf unserer Website oder suchen Sie zusätzliche Informationen?
      Damit wir Ihre Anfrage korrekt bearbeiten können, bitten wir Sie, uns folgende Angaben zu übermitteln:

      • Ihren Vor- und Nachnamen sowie die Organisation (Unternehmen, Institution, Universität, Hochschule, Präventionsinstitut usw.)

      • Den Kontext Ihrer Anfrage (z. B. Abschlussarbeit, Dissertation, Presseartikel, Risikoanalyse usw.)

      • Eine klare und detaillierte Beschreibung Ihrer Frage

      • Die benötigten Daten (Jahre, Sektoren, Berufe, Pathologien, Entscheidungen, Unfallarten usw.)

      • Alle weiteren Informationen, die für die Beantwortung Ihrer Anfrage hilfreich sein können

      📞 02 272 21 60
      ✉️ stats@fedris.be

    • Wissenschaftliche Fragen, Kongresse und Schulungen

    • Regionaler Kontaktpunkt oder Hausbesuch

      Fedris verfügt über regionale Kontaktstellen. In bestimmten Fällen kommen Sozialassistentinnen und Sozialassistenten auch zu Ihnen nach Hause.

      📞 02 272 28 10
      ✉️ social@fedris.be

    • Anmerkung zur Website

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